Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL)
In Deutschland sind Ärzte nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert, sondern über berufsständische Versorgungswerke. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) ist eine Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Sie gehört zu den größten Versorgungswerken Deutschlands.
Seit mehr als 60 Jahren übernimmt die ÄVWL die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Hierfür hat sie wie jedes andere Versorgungswerk eine eigene Satzung. Die Zuständigkeit für alle Versorgungswerke in Deutschland liegt bei den Bundesländern. Die ÄVWL unterliegt der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im gegliederten System der Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland ist sie der sogenannten „ersten Säule“ zuzurechnen. Sie steht als eine Altersversorgungseinrichtung „eigener Art“ vollkommen selbstständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Finanzierung der Leistungen wird das sogenannte offene Deckungsplanverfahren eingesetzt – ein kapitalbildendes Verfahren, das sich im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass auch Beiträge und Leistungen von zukünftigen Mitgliedern in die versicherungsmathematischen Kalkulationen einbezogen werden.
Aufgabe der ÄVWL
Die Aufgabe der ÄVWL ist, ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen Versorgungsleistungen zu gewähren. Dabei ist es das Ziel, das Rentenniveau durch Erhöhungen von Rentenanwartschaften und laufenden Renten, abhängig vom jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Umfeld der ÄVWL, aufrechtzuerhalten. Die Leistungen der ÄVWL sind beitragsabhängig.
Um für ihre Mitglieder eine dynamische Altersversorgung sicherzustellen, strebt die ÄVWL eine Überschussrendite auf das gesamte Vermögen unter Einhaltung des Grundsatzes der Anlagesicherheit und der Risikostreuung an. Als Minimalziel ist dabei die jährliche Erreichung einer Kapitalanlagerendite auf dem Niveau des aktuellen Rechnungszinses zu sehen. Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie die Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) zu beachten. Im Bereich Kapitalanlagen setzt sie auf Stabilität und Kontinuität und hält die Risiken so gering wie möglich. Sie verfolgt eine umsichtige Anlagestrategie, die auf den stabilen Säulen Immobilien sowie auf dem Eigenbestand von Rentenpapieren ruht. Diese Anlagesegmente legen den Grundstein für volatilere Anlageformen wie beispielsweise spezielle Fonds, die höhere Renditen erreichen.
Hohes Qualitäts- und Serviceniveau
Des Weiteren wird auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines hohen Qualitäts- und Serviceniveaus in allen Bereichen und Prozessen der Kapitalanlage, des Mitglieder- und Rentenbestandes sowie des Versicherungsbetriebes Wert gelegt. Dabei spielt die Gewährleistung einer zukunftsorientierten und effizienten Verwaltung zur Sicherung eines niedrigen Verwaltungskostenniveaus für die Kapitalanlage und den Versicherungsbetrieb eine wichtige Rolle.